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   OLG Hamm, 21.01.2022 - 20 U 352/21   

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https://dejure.org/2022,20047
OLG Hamm, 21.01.2022 - 20 U 352/21 (https://dejure.org/2022,20047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2022 - 20 U 352/21 (https://dejure.org/2022,20047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2022 - 20 U 352/21 (https://dejure.org/2022,20047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; AO § 191
    Eintritt des Versicherungsfalls bei Duldungsbescheid einer Gemeinde nach § 191 AO im Hinblick auf eine Grundstücksübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung Freistellung von der Gebührenforderung einer Steuerberatungsgesellschaft Kein Eintritt eines Versicherungsfalls in der versicherten Zeit

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 18 O 497/20
  • OLG Hamm, 21.01.2022 - 20 U 352/21

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 942
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.2019 - IV ZR 111/18

    Abstellen auch im Passivprozess des Versicherungsnehmers einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2022 - 20 U 352/21
    Denn in beiden Fällen ist nach der Rechtsprechung des BGH für den Eintritt des Versicherungsfalls auf das Vorbringen des Versicherungsnehmers und auf den von ihm dem Gegner angelasteten Verstoß abzustellen, so dass sich eine Unterscheidung zwischen Aktiv- und Passivprozessen erübrigt (BGH, Urteil vom 03.07.2019 - IV ZR 111/18, VersR 2019, 1012, juris Rn. 25 f.), bb).
  • OLG Nürnberg, 27.11.2020 - 8 U 2967/20

    Zustellung des Steuerbescheids als maßgeblicher Zeitpunkt für den

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2022 - 20 U 352/21
    Der von der Klägerin der Stadt A angelastete Verstoß ist deshalb erst der Erlass des Duldungsbescheides auf der Grundlage von § 191 AO, den die Klägerin für rechtswidrig hielt und gegen den sie deshalb vorging (ausdrücklich für den Eintritt des Versicherungsfalls erst durch Erlass des angefochtenen Verwaltungsaktes auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.11.2020 - 8 U 2967/20, r+s 2021, 86).
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